. Regierung und Politik in Albernia
Albernia nimmt für sich in Anspruch, eine der ältesten funktionierenden Demokratien zu sein und gilt gemeinhin als Mutterland des Parlamentarismus. Was mit der berühmten Urkunde »De Iuribus et Libertatibus Statuumì« (Über die Rechte und Freiheiten der Stände) seinen Anfang nahm, mit dem King Andrew I. am 13. November 1250 seinen Adeligen und der Kirche gewisse Privilegien einräumte, entwickelte sich im Laufe der letzten 750 Jahre zu einem ausgefeilten System parlamentarischer Demokratie, die bis heute im steten Wandel und doch in seinen Grundsätzen schier unverrückbar ist.
Bis zum heutigen Tage verzichtet man im Königreich auf eine geschriebene Verfassung und verlässt sich für die Organisation des Staates auf eine untrennbare Mixtur aus geschriebenen Gesetzen, Rechts-Traditionen, Common Law-Vorschriften und Anwendungs-Konventionenflig zur Verzweiflung bringen und selbst für albernische Rechtsgelehrte nicht immer durchschaubar sind – dafür aber im täglichen Leben weitgehend problemlos und reibungsfrei funktionieren und dem Königreich seit Jahrhunderten eine stabile Regierung bescheren.
Die wichtigsten Institutionen des Staates sind die Queen, die als Staatsoberhaupt weitgehend repräsentative Aufgaben zukommen, die Regierung, die im Namen der Königin die Regierungsgeschäfte wahrnimmt und die eigentliche politische Macht ausübt, sowie das Parlament, bestehend aus dem vom Volk gewählten House of Commons und dem aus Adeligen und Geistlichen bestehenden House of Lords.
. The Crown: Her Majesty The Queen
Staatsoberhaupt des Königreiches ist die Königin, derzeit Queen Jane II. Die Königin nimmt im Königreich Albernia weitgehend repräsentative Aufgaben wahr: So setzt sie die Gesetze in Kraft, löst das Parlament auf, ernennt und entlässt die Regierung und weitere wichtige Amtsträger und verleiht Adelstitel und Orden. Auch wenn sämtliche Befugnisse in der Theorie sehr weitreichen sind, so ist die Königin im politischen Alltag den meisten ihrer Entscheidungen an Konventionen und Traditionen oder die Empfehlungen ihrer Regierung gebunden, die ihre Handlungsweisen vorschreiben und ihr recht wenig Spielraum in ihren Entscheidungen lassen. Jedoch verfügt sie – gerade in problematischen Situationen – noch immer über gewisse Sonderbefugnisse, die ihr auch realen Einfluss auf die Politik ermöglichen.
Bei ihrer Arbeit wird die Königin durch den Privy Council, ihren geheimen Rat, unterstützt. Er setzt sich aus Mitgliedern der königlichen Familie zusammen und berät die Königin bei ihren Entscheidungen. Zudem vertreten die Privy Councillors die Königin: Tagtäglich bei repräsentativen Aufgaben, welche Mitglieder der königlichen Familie im gesamten Königreich wahrnehmen, aber auch in ihren Regierungsgeschäften, wenn die Königin außer Landes oder verhindert ist.
Als The Crown, die Krone, wird das Amt des Königs und sämtliche mit ihm verbundenen Machtbefugnisse und Privilegien und die gesamte Exekutive bezeichnet.
. Die Regierung Ihrer Majestät - HM Government
Her Majesty’s Government (abgekürzt HM Government), die Regierung Ihrer Majestät, ist das politische Machtzentrum des Königreiches. In der Theorie nimmt die Regierung sämtliche Regierungsgeschäfte für die Königin wahr, in der Praxis entscheidet alleine die Regierung über ihre Tätigkeit und Ziele, handelt jedoch trotzdem stets im Auftrag des Monarchen, der noch immer das formelle Oberhaupt der Regierung ist, wie auch die Bezeichnung als »Regierung Ihrer Majestät« impliziert.
Die Regierung ist formal von der Krone abhängig, jedoch ernennt die Königin stets einen von der politischen Gruppierung oder Koalition vorgeschlagenen Politiker zum Premier, die über eine Mehrheit im House of Commons verfügt, ebenso wie eine Regierung stets nach Neuwahlen des Parlaments formell ihren Rücktritt erklärt, damit die Königin eine den neuen Machtverhältnissen entsprechende Regierung berufen kann. Die Regierung ist dem Parlament (vor allem dem House of Commons) Rechenschaft schuldig und kann auch durch ein Misstrauensvotum des House of Commons gestürzt werden.
Neben dem Premierminister als Regierungschef besteht sie aus von ihm vorgeschlagenen und von der Königin ernannten Ministern und Staatssekretären und verfügt über umfassende Machtbefugnisse, insbesondere was die Ausübung vom Parlament weitgehend unabhängiger königlicher Prärogativrechte, wie den Befehl über die Streitkräfte oder die Führung der Außenpolitik, umfasst. Auch hat die Regierung einen hohen Einfluss auf die Gesetzgebung, da sie den Großteil der Gesetzesvorschläge im Parlament einbringt.
. The Houses of Parliament
Das Parliament of the Kingdom of Albernia ist das politisches Herz des Königreiches. Nach dem in Albernia entwickelten Grundsatz der »Parliamentary Sovereignty« ist im Königreich nicht die Königin oder das Volk Träger der Staatsgewalt, sondern das Parlament.
Das Parlament besteht aus drei Teilen: Der Königin, dem House of Lords und dem House of Commons.
Zum einen ist die Königin formal ein Teil des Parlaments, weswegen sie sämtlichen Gesetzen zustimmen und sie in Kraft setzen muss – in der Theorie kommt dem Monarchen damit ein Veto-Recht zu, von diesem kann die Königin heute aufgrund von Verfassungskonventionen keinen Gebrauch mehr machen. Die Königin eröffnet ein neues Parlament stets durch das verlesen der Thronrede, die durch die Regierung verfasst wird und in der die Regierung ihre Ziele für diese Legislaturperiode darlegt.
Das House of Lords ist das Oberhaus, bestehend aus Adeligen und Geistlichen, auch als Lords Temporal (weltliche Lords) und Lords Spiritual (geistliche Lords) bezeichnet. Die Lords Temporal sind Adelige und werden auch Peers genannt. Sie haben ihren Sitz im Oberhaus entweder geerbt oder werden als sog. Life Peers von der Königin wegen großer persönlicher Verdienste auf Lebenszeit ins House of Lords berufen. Die Lords Spiritual sind Bischöfe sowohl der albernikanischen wie der katholischen Kirche, die für die Dauer ihrer Amtszeit als Bischof Mitglieder des House of Lords sind. Das House of Lords wird durch den Lord Chancellor, den von der Königin berufenen höchsten Kronbeamten, geführt.
Das House of Commons ist das gewählte Unterhaus. Die sechs Parlamentarier, traditionell als Members of Parliament (MPs) bezeichnet, werden durch das Volk in Wahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Das House of Commons hat keine festgelegte Amtszeit, den Zeitpunkt der Auflösung des Parlaments kann der Premierminister daher eigentlich frei bestimmen, da er dem Monarchen jederzeit die Auflösung des Parlaments empfehlen kann. Jedoch kann ein House of Commons nicht länger als vier Monate im Amt sein, so dass spätestens alle vier Monate Neuwahlen stattfinden müssen. Das Unterhaus wird durch den aus seinen Reihen gewählten Speaker geleitet.
An Machtbefugnissen unterscheiden sich die drei Teile des Parlaments erheblich: Während der Königin lediglich formelle Befugnisse zukommen, hat das House of Lords bei Gesetzen, die keine Finanzgesetze sind, ein Veto-Recht zu, welches theoretisch in einem komplizierten, mehrere Monate dauernden Verfahren durch das House of Commons überstimmt werden könnte. Außerdem fungiert das House of Lords als oberstes Gericht des Königreiches.
Die eigentliche parlamentarische Macht liegt beim House of Commons, welches jedem Gesetz zustimmen muss und Finanzgesetze komplett ohne das House of Lords beschließen kann.
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