The Houses of Parliament
in Whiteminster, Aldenroth
Das Parliament of the Kingdom of Albernia ist das politisches Herz des Königreiches. Nach dem in Albernia entwickelten Grundsatz der »Parliamentary Sovereignty« ist im Königreich nicht die Königin oder das Volk Träger der Staatsgewalt, sondern das Parlament.
Das Parlament besteht aus drei Teilen: Der Königin, dem House of Lords und dem House of Commons.
Zum einen ist die Königin formal ein Teil des Parlaments, weswegen sie sämtlichen Gesetzen zustimmen und sie in Kraft setzen muss – in der Theorie kommt dem Monarchen damit ein Veto-Recht zu, von diesem kann die Königin heute aufgrund von Verfassungskonventionen keinen Gebrauch mehr machen. Die Königin eröffnet ein neues Parlament stets durch das verlesen der Thronrede, die durch die Regierung verfasst wird und in der die Regierung ihre Ziele für diese Legislaturperiode darlegt.
Das House of Lords ist das Oberhaus, bestehend aus Adeligen und Geistlichen, auch als Lords Temporal (weltliche Lords) und Lords Spiritual (geistliche Lords) bezeichnet. Die Lords Temporal sind Adelige und werden auch Peers genannt. Sie haben ihren Sitz im Oberhaus entweder geerbt oder werden als sog. Life Peers von der Königin wegen großer persönlicher Verdienste auf Lebenszeit ins House of Lords berufen. Die Lords Spiritual sind Bischöfe sowohl der albernikanischen wie der katholischen Kirche, die für die Dauer ihrer Amtszeit als Bischof Mitglieder des House of Lords sind. Das House of Lords wird durch den Lord Chancellor, den von der Königin berufenen höchsten Kronbeamten, geführt.
Das House of Commons ist das gewählte Unterhaus. Die sechs Parlamentarier, traditionell als Members of Parliament (MPs) bezeichnet, werden durch das Volk in Wahlkreisen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht gewählt. Das House of Commons hat keine festgelegte Amtszeit, den Zeitpunkt der Auflösung des Parlaments kann der Premierminister daher eigentlich frei bestimmen, da er dem Monarchen jederzeit die Auflösung des Parlaments empfehlen kann. Jedoch kann ein House of Commons nicht länger als vier Monate im Amt sein, so dass spätestens alle vier Monate Neuwahlen stattfinden müssen. Das Unterhaus wird durch den aus seinen Reihen gewählten Speaker geleitet.
An Machtbefugnissen unterscheiden sich die drei Teile des Parlaments erheblich: Während der Königin lediglich formelle Befugnisse zukommen, hat das House of Lords bei Gesetzen, die keine Finanzgesetze sind, ein Veto-Recht zu, welches theoretisch in einem komplizierten, mehrere Monate dauernden Verfahren durch das House of Commons überstimmt werden könnte. Außerdem fungiert das House of Lords als oberstes Gericht des Königreiches.
Die eigentliche parlamentarische Macht liegt beim House of Commons, welches
jedem Gesetz zustimmen muss und Finanzgesetze komplett ohne das House of Lords
beschließen kann.