Regierung und Politik in Albernia
Albernia nimmt für sich in Anspruch, eine der ältesten funktionierenden Demokratien zu sein und gilt gemeinhin als Mutterland des Parlamentarismus. Was mit der berühmten Urkunde »De Iuribus et Libertatibus Statuumì« (Über die Rechte und Freiheiten der Stände) seinen Anfang nahm, mit dem King Andrew I. am 13. November 1250 seinen Adeligen und der Kirche gewisse Privilegien einräumte, entwickelte sich im Laufe der letzten 750 Jahre zu einem ausgefeilten System parlamentarischer Demokratie, die bis heute im steten Wandel und doch in seinen Grundsätzen schier unverrückbar ist.
Bis zum heutigen Tage verzichtet man im Königreich auf eine geschriebene Verfassung und verlässt sich für die Organisation des Staates auf eine untrennbare Mixtur aus geschriebenen Gesetzen, Rechts-Traditionen, Common Law-Vorschriften und Anwendungs-Konventionen. Die schiere Vielfalt des albernischen Rechtswesens kann Laien regelmäßig zur Verzweiflung bringen und selbst für albernische Rechtsgelehrte sind die Regelwerke nicht immer durchschaubar – dafür funktionieren sie aber im täglichen Leben weitgehend problemlos und reibungsfrei und bescheren dem Königreich seit Jahrhunderten eine stabile Regierung.
Die wichtigsten Institutionen des Staates sind die Queen, die als Staatsoberhaupt weitgehend repräsentative Aufgaben zukommen, die Regierung, die im Namen der Königin die Regierungsgeschäfte wahrnimmt und die eigentliche politische Macht ausübt, sowie das Parlament, bestehend aus dem vom Volk gewählten Unterhaus (House of Commons) und dem aus Adeligen und Geistlichen bestehenden Oberhaus (House of Lords).